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Ein Wohnhaus mit reichlich Holz: Der Umstieg von fossilen Heizungen auf Holzheizungen wird mit großzügigen Förderungen unterstützt.

Diese Förderungen gibt es in Österreich für eine neue Stückholz-, Hackgut- oder Pelletheizung

Förderungen für Holzheizungen

Vor der Installation einer Holzheizung lohnt es sich auch 2023 wieder eine Förderung zu beantragen. In Österreich fördern nämlich sowohl der Bund als auch die Bundesländer den Einbau von Biomasseheizungen äußerst großzügig. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Drei wichtige Hinweise vorweg:

  • In vielen Fällen muss der Antrag für die Förderung der Holzheizung gestellt werden, bevor sie bestellt wird. Informieren Sie sich also rechtzeitig!
  • Die hier angeführten Förderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
  • Die Förderung Ihrer Holzheizung ist an technische Rahmenbedingungen geknüpft. Lassen Sie sich also von einem Fachmann beraten, am besten vom HSH-Installatör in Ihrer Nähe!

Holzheizungen nutzen den Brennstoff Holz zum Heizen von Gebäuden und zum Erwärmen von Brauchwasser. Darunter fallen Pelletheizungen, Stückholzheizungen und Hackgutheizungen. Sie zählen zu den Erneuerbaren Energieformen, weil das bei der Verbrennung ausgestoßene CO2 vom nachwachsenden Baum wieder aufgenommen wird und somit im CO2-Kreislauf bleibt, anstatt in die Atmosphäre zu entweichen. Zudem stammt der Großteil des Energieholzes aus Reststoffen der holzverarbeitenden Industrie und moderne Heizkessel und Holvergaser sind äußerst sauber und effizient. Deshalb bieten sowohl der Bund als auch die Bundesländer attraktive Förderungen, vor allem beim Umstieg von fossilen Heizsystemen wie Öl- und Gasheizungen sowie von Elektrodirektheizungen.

Ein ländliches Wohnhaus in voller Blüte: Für die neue Holzheizung konnten mehrere tausend Euro Förderung lukriert werden.
Holzheizungen eignen sich sehr gut für die Heizungssanierung in älteren Gebäuden mit höherem Heizwärmebedarf. Für den Umstieg von fossilen Heizungen auf moderne Holzheizungen gibt es aktuell großzügige Förderungen.
Zufriedene Kundschaft: Der hocheffiziente Fröhling-Stückholzkessel wird mit großen Holzscheiten befeuert.
Wer sich nicht vor Handarbeit scheut, kann ein fossiles Heizsystem durch eine moderne Scheitholzheizung ersetzen. Die Brennstoffkosten sind konkurrenzlos günstig – und auch die Anschaffungskosten werden durch die aktuellen Förderungen für Holzheizungen massiv reduziert.
Holz verbrennt CO2-neutral. Daher zählen moderne Holzheizungen zu den nachhaltigen Alternativen, für die man Förderungen beantragen kann.
Holzbrennstoffe wie Pellets, Hackgut oder Stückholz verbrennen CO₂-neutral. Deshalb zählen moderne hocheffiziente und emissionsarme Holzheizungen auch zu den nachhaltigen Alternativen, die beim Heizungstausch gefördert werden.
Im Heizraum steht nun ein neuer Pelletkessel von Hargassner. Die Familie freut sich. Der HSH-Installatör auch.
Statt des alten Ölkessels versieht nun ein moderner Pelletkessel von Hargassner im Heizkeller seinen Dienst. Dank der Förderung für Holzheizungen reduzierten sich die Investitionskosten um mehrere tausend Euro. Das freut Auftraggeber:in und HSH-Installatör.
Auch bei der Sanierung von historisch wertvollen alten Gebäuden kommen oft Holzheizungen zum Einsatz.
Holzheizungen sind sehr universell einsetzbar und werden daher auch bei der Sanierung von historisch wertvollen alten Gebäuden verwendet. Förderungen gibt es auch für diese Fälle.

Bundesweite Holzheizungs-Förderungen*

Der Bund bietet für Ihre Holzheizung eine Förderung, wenn Sie damit ein fossiles Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) ersetzen. Dafür werden bis zu 100% der Umstellungskosten gefördert. Der Bund bietet zwei Förderungen: die „raus aus Öl und Gas“ und die „Sauber Heizen für Alle“. Beide Förderungen gelten gleichermaßen für Stückholz-, Hackgut- und Pelletheizungen, die für die Beheizung des Gebäudes über eine wassergeführte Wärmeverteilung verwendet werden. Auch mit Holz beheizte Kombikessel, mit denen Sie zum Beispiel Stückholz und Pellets gleichermaßen nutzen können, erhalten die gleiche Förderung.

Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an Haushalte, die ein bestimmtes monatliches Einkommen unterschreiten. Für den Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Holzheizung oder andere klimafreundliche Heizsysteme erhält man 100 % der Umstellungskosten gefördert. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, hängt von der Anzahl und dem Alter der Personen ab, die im Haushalt gemeldet sind. Ein Haushalt mit einer Person wird mit 100% gefördert, wenn ihr Einkommen bis zu 1.904 Euro pro Monat beträgt. Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenen um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Ein paar weitere Beispiele für verschiedene Haushaltsgrößen folgen (als Kinder gelten Personen < 14 Jahre):

  • Haushalt mit 2 Erwachsenen: 100 % Förderung bei max. 2.856 Euro Netto-Haushaltseinkommen
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 1 Kind*: 100 % bei max. 3.427 Euro
  • Haushalt mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.046 Euro
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.998 Euro

Als Einkommen gelten alle jährlichen Einkommen der erwachsenen Personen im Haushalt dividiert durch zwölf. Die Prüfung der Einkommensgrenze wird von der jeweiligen Landesförderstelle durchgeführt. Als Nachweise können Sie auch eine gültige Bestätigung über den Bezug einer Sozialhilfe, einer GIS-Befreiung und in einigen Bundesländern einer erhaltenen Wohnbeihilfe vorlegen.

Die maximal förderbaren Kosten für den Umstieg auf Ihre neue Holzheizung fallen wie folgt aus:

  • 35.893 Euro für Pellet- oder Hackgutheizungen
  • 29.816 Euro für Stückholzheizungen
  • 35.893 Euro für Kombikessel mit einer Kombination aus Stückholz und Pellets

Etwaige darüberhinausgehende Kosten werden aus Eigenmitteln finanziert.

Für die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ sind bei Holzheizungen zudem noch folgende Punkte zu beachten:

  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung einer Holzheizung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Einzelöfen ohne Wärmeverteilsystem (Heizkörper, Flächenheizung, …) wie beispielsweise herkömmliche Zimmeröfen werden nicht gefördert.
  • Der Heizkessel muss bestimmte Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade einhalten. Darüber weiß Ihr HSH-Installatör mehr.
  • Die Holzheizung muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

Sollten Sie Interesse an der Förderung haben, kontaktieren Sie am besten den HSH-Installatör in der Nähe. Er geht mit Ihnen die einzelnen Schritte durch und kann Ihnen auch einen Energieberater empfehlen, den Sie für die Einreichung benötigen. Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.sauber-heizen.at.

Kommt für Ihren Haushalt die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ nicht in Frage, bietet der Bund die Förderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von einer Elektro- oder Ölheizung sowie von einem Kohle/Koks-Allesbrenner auf eine Stückholzheizung erhält man 16.000 Euro, für eine Hackgut- oder Pelletheizung sind es sogar 18.000 Euro. Die Förderung ist zudem kombinierbar mit den meisten Landesförderungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Übersicht der Bundesland-Förderungen.

Folgendes gilt es bei der Förderung „raus aus Öl und Gas“ für Holzheizungen zu beachten:

  • Lassen Sie sich zur Stückholz-, Hackgut- oder Pelletheizung eine Solarthermieanlage errichten, erhalten Sie einen zusätzlichen Solar-Förderung von 2.500 Euro. Damit sparen Sie bei der Investition und später im Betrieb.
  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung einer Holzheizung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Einzelöfen ohne Wärmeverteilsystem (Heizkörper, Flächenheizung, …) wie beispielsweise herkömmliche Zimmeröfen werden nicht gefördert.
  • Der Heizkessel muss bestimmte Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade einhalten. Darüber weiß Ihr HSH-Installatör mehr.
  • Die Holzheizung muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie am besten vor der Registrierung den HSH-Installatör in Ihrer Nähe. Er bespricht mit Ihnen den Ablauf und gibt Ihnen alle nötigen Infos. Nach der Registrierung sind die Fördermittel für Sie reserviert und Sie haben 12 Monate Zeit für den Heizungstausch. Weitere Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.raus-aus-öl.at.

Die beiden Förderungen gelten übrigens auch für Wärmepumpen. Details zu Förderungen für eine neue Wärmepumpe haben wir im verlinkten Beitrag für Sie zusammengefasst.

Ein HSH-Installatör ist auch in Ihrer Nähe

Sie haben Fragen rund um Haustechnik, Bad- und Sanitärinstallationen, Erneuerbare Energie oder die Förderungen dazu? Wir von HSH haben die Antworten und sind ganz in Ihrer Nähe, an 100 Standorten in ganz Österreich. Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf unserer Website oder gleich direkt bei uns vorbei. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. 

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Holzheizungs-Förderungen nach Bundesland (A-Z)*

Auch die Bundesländer fördern den Einbau von Pelletheizungen, Hackgutheizungen, Stückholzkesseln und anderen Biomasseanlagen. Auch hier wird vor allem der Umstieg von fossilen Heizsystemen unterstützt. Zudem lassen sich die meisten Förderungen mit der Förderung „raus aus Öl und Gas“ kombinieren. Das macht den Einbau einer Holzheizung so attraktiv wie noch nie.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet das Burgenland folgende Förderungen.

Sonderförderaktion "Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem"

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Holzheizung (Pellet-, Stückholz-, Hackgut- oder Kombikessel) oder ein anderes regeneratives Heizsystem.

  • Die Förderhöhe beträgt 3.500 Euro
  • Bonusbetrag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage: 500 Euro
  • Bonusbetrag für die Errichtung einer Solarthermieanlage: 200 Euro
  • Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg auf zum Beispiel eine Hackgu- oder Pelletheizung erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 21.500 Euro, für einen Stückholzkessel sind es 19.500 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Alternativenergieanlagen“

Der Einbau einer Holzheizung wird im Rahmen dieser Förderung wie folgt unterstützt:

  • Die Basisförderung von Biomasseheizungen (darunter fallen hauptsächlich Holzheizungen) für die Gebäudeheizung beträgt 1.400 Euro
  • Unter bestimmten Umständen (Feinstaubfilter, Brennwerttechnologie etc.) kann die Basisförderung auf bis zu 2.200 Euro erhöht werden
  • Es werden jeweils maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Sie ist jedoch nicht kombinierbar mit einer Bundesförderung oder anderen Landesförderungen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie hier.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet das Land Kärnten folgende Förderungen.

Impulsprogramm für „Raus aus fossilen Brennstoffen“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Holzheizung (Pellet-, Stückholz-, Hackgut- oder Kombikessel) oder ein anderes regeneratives Heizsystem.

  • Die Förderhöhe beträgt 6.000 Euro
  • Es werden maximal 35% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Eine Förderzusage der Bundesförderung ist sogar Voraussetzung für diese Landesförderung. Für den Umstieg von Öl auf zum Beispiel eine Pelletheizung erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 24.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau 2023/24“

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau. Darunter auch der Einbau einer Holzheizung.

  • Die Förderhöhe beträgt 3.000 Euro (35% der Investitionskosten)
  • Das Gebäude muss zumindest fünf Jahre alt sein

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Niederösterreich die „Landesförderung Sanierung Eigenheim“. Alle, die ihr fossiles Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches ersetzen, erhalten einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos gibt es hier.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet das Land Oberösterreich folgende Förderung.

Förderprogramm für „Biomasseeinzelanlagen“

Gefördert wird die Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe und die Erneuerung von zumindest
10 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern. Es werden maximal 50 % der förderbaren und anerkennungsfähigen Nettokosten gefördert bei förderbaren Kosten von mindestens 4.400 Euro netto. 

Pellet- und Hackgutheizungen:
Neuanlage/Erneuerung: 1.400 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner): 2.900 Euro

Scheitholzheizungen:
Neuanlage/Erneuerung: 1.200 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner): 1.700 Euro

Landwirtschaftlicher Hackgutheizungen:
Neuanlage/Erneuerung: 2.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner): 3.200 Euro

Bonus stromerzeugende Biomasseheizanlagen:
Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro

Die Tankentsorgung ist 2024 in der Bundesförderung integriert. 
Rechnungen für die Tankentsorgung werden ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 anerkannt (maximal 1.000 Euro).

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg einer fossilen Anlage auf zum Beispiel eine Pelletheizung ergibt sich ein Maximalbetrag von 20.900 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer qualitativ hochwertigen Biomasse-Zentralheizung bietet das Land Salzburg folgende Förderung:

Förderung Biomasse-Zentralheizungen

Gefördert wird für bestehende Gebäude der Einbau einer qualitativ hochwertigen Biomasse-Zentralheizung mit einer wassergeführten Heizverteilung mit Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte. Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 % der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt.

  • Hackgut-Zentralheizung, Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
  • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • Anschluss von eigenen Gebäuden an eine Biomasse-Zentralheizung (Mikronetz)
  • 4.000 Euro für Anlagen bis 50 kW   
  • 6.500 Euro für Anlagen über 50 kW bis 100 kW    
  • 8.000 Euro für Anlagen über 100 kW    

Die Landesförderung inklusive Bundesförderung der Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ ist auf maximal
75 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt. Für den Umstieg auf eine qualitativ hochwertige Biomasse-Zentralheizung bis 50 kW ergibt somit ein Gesamtbetrag von 22.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle. 

Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (zum Beispiel Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Errichtung einer Biomasse-Zentralheizung oder einer Wärmepumpe) hat die Antragstellung im Vorhinein zu erfolgen. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss. Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (zum Beispiel Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen und kann bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ beantragt werden.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet das Land Steiermark folgende Förderung (Biomassekessel):

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf einen Biomassekessel.

  • Für Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel beträgt die Förderung 2.500 Euro.
  • Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert. Achtung: Die Förderung von Scheitholz- und Kombikesseln kann im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) nicht in Anspruch genommen werden.

Inklusive der KPC-Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas für Private“ (max. 18.000 Euro) und der Landesförderung von max. 2.500 Euro können für vollautomatische Biomasseheizungen somit ab 1.1.2024 max. 20.500 Euro Direktförderung lukriert werden zzgl. etwaiger Gemeindeförderungen. Nähere Infos zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Für den Einbau eine Holzheizung bietet das Land Tirol folgende Förderungen.

Förderungen im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Holzheizung (Pellet-, Stückholz-, Hackgut- oder Kombikessel) oder eine Wärmepumpe.

  • Ein Einmalbonus für ein klimafreundliches Heizsystem in Höhe von 3.000 Euro
  • Zusätzliche Förderung „Biomasseanlagen, Wärmepumpen“ mit 25% der förderungsfähigen Kosten
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von Öl auf zum Beispiel eine Pelletheizung um 32.000 Euro erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 29.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

„Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen“ im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung

Im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinie werden Holzheizungen und weitere Heizsysteme gefördert. Für den Einbau einer Holzheizung bekommt man vier Punkte, weitere Punkte bekommt man beispielsweise für den Einbau einer Komfortlüftung, die Verbesserung der Energieeffizienz usw. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Gebäudenutzfläche.

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Sie ist jedoch nicht kombinierbar mit einer Bundesförderung oder anderen Landesförderungen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet das Land Vorarlberg folgende Förderung.

Förderung „Energieförderung Richtlinie 2023/2024“

Gefördert wird der Einbau einer Holzheizung (Pellet-, Stückholz-, Hackgut- oder Kombikessel) oder eines anderen regenerativen Heizsystems bei Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gibt es einen Bonus obendrauf:

  • Die Basisförderung für Holzheizungen beträgt 2.000 Euro bzw. maximal 30% der förderfähigen Kosten
  • Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 2.000 Euro zusätzlich bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten
  • Förderungen für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten sind auch möglich (andere Beträge)

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den& Umstieg auf eine Pellet- oder Hackgutheizung erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 22.000 Euro, bei einer Stückholzheizung sind es 20.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Holzheizung bietet die Stadt Wien folgende Förderung.

Förderung „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Holzheizung (Pellet-, Stückholz-, Hackgut- oder Kombikessel) oder andere regenerative Heizsysteme.

  • Förderung der Umstellung mit 35% der förderungsfähigen Kosten
  • Die maximal als förderbar anerkannten Baukosten betragen 35.000 Euro (das entspricht einer Fördersumme von 12.250 Euro)
  • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
  • Die Förderung gilt für Holzheizungen nur außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von Gas auf zum Beispiel eine Pelletsheizung um 32.000 Euro erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 29.200 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Weitere Fördermöglichkeiten für Holzheizungen*

Förderungen von Gemeinden und Städten

Neben den oben angeführten Bundes- und Landesförderungen bekommen Sie in Österreich für Ihre Holzheizung vielfach auch eine Förderung von Ihrer Gemeinde. Vor allem dann, wenn Sie damit ein fossiles Heizsystem ersetzen. In diesem Fall ist die Förderung sogar meist mit den Bundes- und Landesförderungen kombinierbar – also ein zusätzlicher Anreiz, um sich für eine neue Heizung zu entscheiden. Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach.

 

* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2024.

Förderungen für Unternehmen, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden

Auch für Unternehmen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe lohnt es sich, nach einer möglichen Holzheizungs-Förderung Ausschau zu halten. Auf Bundesebene gibt es beispielsweise eigene „raus aus Öl und Gas“ Förderungen für Betriebe und Gemeinden. Auch einige Bundesländer haben für Holzheizungen und andere regenerative Heizsysteme eigene Fördertöpfe bereitgestellt. Informieren Sie sich am besten bei der Landesförderstelle oder beim HSH-Installatör in Ihrer Nähe.

Was ist zu beachten, bevor ich eine Förderung für meine Holzheizung beantrage?

Die Wahl des Heizsystems

Die wichtigste Frage ist, ob und welche Holzheizung die richtige Heizung für Ihr Gebäude ist. Die Antwort auf diese Frage liefert Ihnen der HSH-Installatör und unser Online-Heizungsplaner. Er zeigt Ihnen, welche Holzheizung für welches Gebäude gut oder weniger gut passt und wie umwelt- bzw. geldbörserlfreundlich sie ist.

Förderkompass: Hier finden Sie alle Förderungen für Ihr Bundesland

Holen Sie sich hier den kompletten Überblick über die aktuellen Bundes- und Landesförderungen für den Neubau und die Sanierung umweltfreundlicher Heiz- und Energiesysteme in Ihrem Bundesland. Einfach Postleitzahl und E-Mail-Adresse eingeben – und schon können Sie den HSH-Förderkompass für Ihr Bundesland downloaden.

HSH-FÖRDERKOMPASS HERUNTERLADEN

Was bei einem Heizungstausch zu beachten ist

Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine neue, umweltfreundliche Holzheizung ersetzen möchten, gibt es neben der Förderung wichtige Themen zu beachten. Wie lange ist die Vorlaufzeit? Wieviel Platz brauche ich im Gebäude? Wann ist es überhaupt sinnvoll die alte Heizung zu erneuern? Das sind allesamt Fragen, die Sie sich am besten vor der Förderung stellen sollten. Einige wertvolle Antworten bekommen Sie in unserer Rubri Heizungstausch: die wichtigsten Fragen zur Heizungssanierung im Altbau sowie im Artikel Von Gas- und Ölheizung auf Pellets umrüsten.

ONLINE-HEIZUNGSPLANER: Finden Sie heraus, welche Heizung ideal zu Ihrem Zuhause passt

Individuell, herstellerunabhängig und ohne Registrierung finden Sie heraus, ob und welche Wärmepumpen sich für Ihr Gebäude eignen. Klicken Sie sich einfach durch unseren Online-Heizungsplaner. Er gibt Ihnen einen guten Überblick über Möglichkeiten, Kosten (Investitions- und Betriebskosten) und Umweltfreundlichkeit. Außerdem informiert er Sie über Vorteile und mögliche Nachteile der Heizsysteme.

Online-Heizungsplaner ausprobieren

Fachkundige Beratung

Die Zeit ist günstig für den Ersatz Ihrer fossilen Heizung durch eine Holzheizung. Dennoch ist die Abwicklung der Förderungen nicht immer ganz einfach. Auch bei der Auswahl der Produkte und der technischen Umsetzung ist fachkundiger Rat gefragt, um am Ende nicht ohne eine Förderung dazustehen. Der HSH-Installatör in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen in Sachen Förderung, Planung und Umsetzung ein komplettes Sorglos-Paket.

Macht eine Kombination mit Solarthermie und/oder Photovoltaik Sinn?

Die CO2-freie und kostenlose Sonnenenergie als Heizungsunterstützung oder für die Warmwasserbereitung zu nutzen, macht fast immer Sinn. Vor allem bei einer Kombination mit Solarthermie können Sie im Sommer und in der Übergangszeit viel Geld sparen. Vielfach kann Sie Ihre Holzheizung in dieser Zeit ausgeschaltet bleiben, was wiederum eine längere Lebensdauer und mehr Komfort mit sich bringt. Zudem gibt es ebenfalls großzügige Solarthermie-Förderungen und Photovoltaik-Förderungen. Am besten funktioniert das Zusammenspiel, wenn man sich bereits in der Planung Gedanken macht. Auch dafür ist der HSH-Installatör in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.

HEIZUNGSFÖRDERUNGEN: Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick

Sie überlegen den Einbau einer neuen Heizung und möchten sich über mögliche Förderungen in Österreich informieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch in Ihrem Bundesland die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage, Stückholzheizung, Photovoltaikanlage oder Hackgutheizung ist.

Heizungsförderungen im Überblick
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