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Raus aus Öl Förderung bei Heizungstausch

Wer jetzt saniert, bekommt im Schnitt 75% und mehr

Heizungstausch „raus aus Öl und Gas“ und „Sauber Heizen für Alle" *

Wenn Sie jetzt in Ihrem privaten Haushalt eine fossile oder vollelektrische Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen, wird das von Bund und Ländern mit bis zu 100% gefördert. Umsteigen rentiert sich.

Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ für Heizungssanierer in ganz Österreich*

Mit der Förderung „raus aus Öl und Gas“ bietet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen deutlichen Anreiz für den Wechsel auf eine umweltfreundliche Heizung. Der Umstieg von Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner und Stromdirektheizungen wird ab 2024 so gut gefördert, wie noch nie. Für einkommensschwache Haushalte werden 100% der Kosten gefördert (mehr dazu weiter unten), für alle anderen Ein-/Zweifamilienhäuser gibt es großzügige Förderpauschalen:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Stückholzheizung: 16.000 Euro
  • Luftwärmepumpe: 16.000 Euro
  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 23.000 Euro

Als Draufgabe gibt es noch folgende mögliche Zuschläge:

  • Wer eine Solaranlage baut, bekommt nochmal 2.500 Euro zusätzlich.
  • Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung gibt es einen Bohrbonus von 5.000 Euro.
  • Haushalte, deren Einkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten, bekommen über die Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ sogar 100 % der Kesseltauschkosten gefördert (Details unten).
  • Zudem wird ein Kesseltausch in der Arbeitnehmerveranlagung für fünf Jahre lang als Öko-Sonderausgabenpauschale mit 400 Euro pro Jahr berücksichtigt.

Seit 1.1.2024 gibt es auch für Wärmepumpen bei Sanierungen mit Heizkörpern deutlich einfachere Förderkriterien (Anhebung der maximalen Vorlauftemperatur von 40 auf 55°C). Kein Wunder, dass die HSH-Installatöre da alle Hände voll zu tun haben. Die gute Nachricht: Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2025. Sichern Sie sich dennoch möglichst früh einen Beratungstermin bei Ihrem HSH-Installatör.

Die Länder legen noch eigene Fördergelder drauf*

Zusätzlich zur Bundesförderung unterstützen fast alle Bundesländer den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme mit eigenen Landesförderungen, die sich mit der Förderung "Raus aus Öl und Gas" kombinieren lassen.

Im Burgenland lässt sich die "Sonderförderaktion 2024 – Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme“ mit der Bundesförderung kombinieren. Das Land fördert den Heizungstausch mit einer Pauschale von 30% der förderbaren Investitionskosten bzw. mit einem Maximalbetrag von 3.500 Euro. Insgesamt bekommt man demnach folgende Förderungen:

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 21.500 Euro
  • Stückholzheizung: 19.500 Euro
  • Luftwärmepumpe: 19.500 Euro
  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 26.500 Euro 
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 18.500 Euro

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

In Kärnten lässt sich das „Impulsprogramm für Raus aus fossilen Brennstoffen“, mit dem ein Heizungstausch mit einer Pauschale von 6.000 Euro gefördert wird, mit der Bundesförderung kombinieren. Insgesamt bekommt man demnach folgende Förderungen:

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 24.000 Euro
  • Stückholzheizung: 22.000 Euro
  • Luftwärmepumpe: 22.000 Euro
  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 29.000 Euro 
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 21.000 Euro

Außerdem gibt es in Kärnten einen Solarbonus von 1.500 Euro. Mit der Bundesförderung wird die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermieanlage demnach mit 4.000 Euro gefördert.

Für die beiden Förderungen in Kombination beträgt der Fördersatz maximal 85% der förderbaren Investitionskosten. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen der „Landesförderung Sanierung Eigenheim“ alle, die ihr fossiles Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches ersetzen, mit einem Annuitätenzuschuss: 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos gibt es hier.

In Oberösterreich lässt sich die Landesförderung mit der Bundesförderung kombinieren. Der Tankentsorgungsbonus fällt mit 01.01.2024 weg - außer das Rechnungsdatum der Tankentsorgung liegt zwischen 01.07.2023 bis 31.12.2023. Die Landesförderung inklusive der Bundesförderung ist auf 75 % begrenzt. Insgesamt ergeben Landes- und Bundesförderung bei Umstellung einer fossilen Altanlage folgende Beträge:

  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 25.800 Euro
  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 20.900 Euro
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 17.800 Euro
  • Stückholzheizung oder Luftwärmepumpe 17.700 Euro

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle für Holzheizungen und Wärmepumpen oder beim Energiesparverband OÖ.

Gefördert wird der Einbau klimafreundlichen Heizung. Die Landesförderung ist auf maximal 40 % bzw. inklusive der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ auf maximal 75 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt. 

  • Hackgut-Zentralheizung, Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
  • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • Anschluss von eigenen Gebäuden an eine Biomasse-Zentralheizung (Mikronetz)
  • Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser, etc.)
    4.000 Euro für Anlagen bis 50 kW
    6.500 Euro für Anlagen über 50 kW bis 100 kW
    8.000 Euro für Anlagen über 100 kW

Die Landesförderung ist dabei nicht nur auf den Wechsel von fossil auf erneuerbar beschränkt.

Gemeinsam mit der Budnesförderung "raus aus Öl und Gas" ergeben sich in Salzburg folgende Fördersummen (am Beispiel einer neuen Heizung bis 50 kW):

  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 27.000 Euro
  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 22.000 Euro
  • Stückholzheizung oder Luftwärmepumpe: 20.000 Euro 
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 19.000 Euro

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Allgemeines
Es kann entweder der Heizungstausch-Biomasse (wahlweise für Pellets-/Hackschnitzelkessel oder Scheitholz-/Kombikessel) oder der Heizungstausch-Wärmepumpen beantragt werden. Eine Förderung für eine solarthermische Anlage ist zusätzlich möglich.

Förderung von Biomasseheizungen:
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf einen Biomassekessel.

  • Für Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel beträgt die Förderung 2.500 Euro.
  • Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert.

Förderung von Wärmepumpen:
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe.

  • Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Förderung 2.500 Euro.
  • Für Luftwärmepumpen beträgt die Förderung 1.000 Euro.
  • Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert.

Die Förderungen sind kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Daraus ergeben sich folgende maximale Förderbeträge:

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 20.500 Euro
  • Stückholzheizung: 18.500 Euro
  • Luftwärmepumpe: 17.000 Euro
  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 25.500 Euro
  • Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 16.500 Euro (max. 1.500 Euro fördert das Land Steiermark)

zzgl. etwaiger individueller Gemeindeförderungen

 Hier geht's zur Förderungsrichtlinie mit allen Details.

In Tirol lässt sich die Förderung "Wohnhaussanierung“ mit der Bundesförderung kombinieren. Ein energieeffizienter Heizungstausch kann neben dem gestützten Bankkredit (Annuitätenzuschuss) auch mittels Gewährung einer Direktzahlung (einmaliger Zuschuss) gefördert werden.

  • Anschluss an Fern-/Nahwärme: 30 % der förderbaren Gesamtkosten
  • Biomasseanlagen, Wärmepumpen: 25 % der förderbaren Gesamtkosten
  • Effiziente Warmwasserbereitung: 25 % der förderbaren Gesamtkosten
  • zudem werden in Tirol Solarthermieanlage gefördert (max. 210 Euro/mAperturfläche, max. 20 m2)

Zusätzlicher Einmalbonus (klimafreundliches Heizsystem): 3.000 Euro

>> Weitere Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Komfortlüftungsanlagen, Infrastruktur E-Mobilität, Dachbegrünung, Dämmung, Speichertechnik ...

Insgesamt ergeben sich in Tirol folgende Fördersummen (am Beispiel einer neuen Heizung mit Investitionskosten von 32.000 Euro):

  • Grundwasser- oder Erdwärmepumpe: 32.000 Euro
  • Pellets- oder Hackgutheizung: 29.000 Euro
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 27.600 Euro
  • Stückholzheizung oder Luftwärmepumpe: 27.000 Euro

* Der Gesamtförderbetrag darf die Investitionskosten nicht überschreiten. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Raus aus Öl-Förderungen vom Land

Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Wechsel auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen. Die Förderung beträgt beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie förderbares Heizungssystem:

  • Basisförderung 2.000 Euro bzw. maximal 30% der förderfähigen Kosten
  • Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 2.000 Euro zusätzlich bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten
  • Für Luftwärmepumpen erhält man lediglich 50% der genannten Beträge (Achtung: Es gelten strenge Anforderungen an den Schallschutz, eine Liste der förderfähigen Geräte gibt es bei der Landesförderstelle)
  • In Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der „Raus aus Öl“-Bonus 4.000 Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000 Euro je Gebäude plus 400 Euro je Wohnung).

Wichtigste Voraussetzungen: Das Gebäude muss 10 Jahre oder älter sein und das alte fossile Heizsystem muss vollständig entfernt werden. Die Antragstellung beim Land erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen.

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

In Wien lässt sich die Förderung "Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“ mit der Bundesförderung kombinieren. Ein Heizungstausch wird mit einem Fördersatz von 35 % der förderbaren Baukosten gefördert. Insgesamt bekommt man demnach folgende Förderungen (als Beispiel für eine Heizung mit Investitionskosten von 32.000 Euro):

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 29.200 Euro
  • Stückholzheizung: 27.200 Euro
  • Luftwärmepumpe: 27.200 Euro
  • Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 32.000 Euro*
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 26.200 Euro

* Der Gesamtförderbetrag darf die Investitionskosten nicht überschreiten. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Zum Teil kommen sogar noch Gemeindeförderungen dazu. Eine schnelle Übersicht über die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch mit den maximalen Förderbeträgen je Bundesland haben wir im Anschluss für Sie zusammengestellt. Über Details zu Ihrer individuellen Fördersituation informiert Sie Ihr HSH-Installatör sehr gerne.

„Sauber Heizen für Alle" für Haushalte mit niedrigerem Einkommen*

Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle" werden Haushalte beim Heizungstausch unterstützt, deren Einkommen unter bestimmten Grenzwerten liegen. Für den Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss werden 100% der Kosten gefördert. In den Genuss kommen Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einem bestimmten Wert liegt. Im Einpersonenhaushalt sind das 1.904 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenen um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3 (Personen über 14 Jahren gelten als erwachsen). Beispielhafte Werte:

Die förderbaren Gesamtkosten sind wie folgt gedeckelt:

  • Nah- oder Fernwärme: 28.234 Euro
  • Pellets- oder Hackgutkessel: 35.893 Euro
  • Stückholz: 29.816 Euro
  • Luftwärmepumpe: 25.383 Euro
  • Erd- und Grundwasserwärmepumpen: 37.252 Euro

So einfach war der Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung noch nie. Melden Sie sich beim HSH-Installatör in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten.

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2024.

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