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Noch bevor die Wärmepumpe für das Traumhaus bestellt wird, muss oft schon die Förderung beantragt werden.

Diese Förderungen gibt es 2024 in Österreich für Wärmepumpen

Wärmepumpen-Förderungen für Erd-, Wasser- und Luftwärmepumpen

Vor der Installation einer Wärmepumpe lohnt es sich eine Förderung zu beantragen. In Österreich fördern nämlich sowohl Bund als auch Bundesländer den Einbau von Wärmepumpen. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Drei wichtige Hinweise vorweg:

  • In vielen Fällen muss der Antrag für die Förderung der Wärmepumpe gestellt werden, bevor sie bestellt wird. Informieren Sie sich also rechtzeitig!
  • Nicht alle Wärmepumpen werden gefördert. Zum Teil gibt es für eine Förderzusage komplexe Grundvoraussetzungen hinsichtlich Planung und Technik. Lassen Sie sich also von einer Fachkraft beraten, am besten vom HSH-Installatör in Ihrer Nähe!
  • Die hier angeführten Förderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wärmepumpen nutzen in der Luft, im Erdreich oder im Grundwasser gespeicherte Wärme zum Heizen von Gebäuden und zum Erwärmen von Brauchwasser. Sie zählen zu den Erneuerbaren Energieformen. Deshalb bieten sowohl der Bund als auch die Bundesländer attraktive örderungen, vor allem beim Umstieg von fossilen Heizsystemen wie Gas- und Ölheizungen sowie von Elektrodirektheizungen.

Ein saniertes Wohnhaus mit Wärmepumpe: Für die Förderung müssen mehrere Kriterien erfüllt werden.
Will man ein saniertes Wohnhaus mit der Wärmepumpe heizen, muss man für die Förderung mehrere Kriterien erfüllen. Am besten holt man sich dafür Hilfe von einem Profi wie dem HSH Installatör.
Kundin und Installateurin nach der gelungenen Heizungssanierung mit der Wärmepumpe.
Die höchsten Förderungen gibt es für Heizungssanierungen mit der Wärmepumpe, wenn ein fossiles Heizsystem ersetzt werden soll. Das freut Hausbesitzer:innen und Installateur:innen gleichermaßen.
Touchscreen zur Steuerung der Wärmepumpe
Die Steuerung moderner und hocheffizienter Wärmepumpen erfolgt bereits standardmäßig per Touchscreen oder mittels Smartphone-App.
Auch für Neubauten mit Wärmepumpe gibt es fallweise Förderungen.
Auch wenn die meisten Wärmepumpen-Förderungen den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien unterstützen, gibt es auch fallweise Förderungen für den Neubau mit Wärmepumpenheizung. Details weiß der HSH-Installatör.
Ein Blick in den Heizungskeller mit neuer Wärmepumpe.
Der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf eine Wärmepumpe zahlt sich in vielen Fällen aus. Das Gerät im Haus benötigt nicht mehr Platz als eine Tiefkühltruhe und passt praktisch in jeden Heizungskeller.

Bundesweite Wärmepumpen-Förderungen in Österreich*

Der Bund bietet für Ihre Wärmepumpe eine Förderung, wenn Sie damit ein fossiles Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) ersetzen. Dafür werden bis zu 100% der Umstellungskosten gefördert. Der Bund bietet zwei Förderungen: die „raus aus Öl und Gas“ und die „Sauber Heizen für Alle“. Beide Förderungen gelten gleichermaßen für Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen, die für die Beheizung des Gebäudes über eine wassergeführte Wärmeverteilung verwendet werden.

Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an Haushalte, die ein bestimmtes monatliches Einkommen unterschreiten. Für den Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Holzheizung oder andere klimafreundliche Heizsysteme erhält man 100 % der Umstellungskosten gefördert. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, hängt von der Anzahl und dem Alter der Personen ab, die im Haushalt gemeldet sind. Ein Haushalt mit einer Person wird mit 100% gefördert, wenn ihr Einkommen bis zu 1.904 Euro pro Monat beträgt. Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenen um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Ein paar weitere Beispiele für verschiedene Haushaltsgrößen folgen (als Kinder gelten Personen < 14 Jahre):

  • Haushalt mit 2 Erwachsenen: 100 % Förderung bei max. 2.856 Euro Netto-Haushaltseinkommen
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 1 Kind*: 100 % bei max. 3.427 Euro
  • Haushalt mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.046 Euro
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.998 Euro

Als Einkommen gelten alle jährlichen Einkommen der erwachsenen Personen im Haushalt dividiert durch zwölf. Die Prüfung der Einkommensgrenze wird von der jeweiligen Landesförderstelle durchgeführt. Als Nachweise können Sie auch eine gültige Bestätigung über den Bezug einer Sozialhilfe, einer GIS-Befreiung und in einigen Bundesländern einer erhaltenen Wohnbeihilfe vorlegen.

Die maximal förderbaren Kosten für den Umstieg auf Ihre neue Wärmepumpe fallen wie folgt aus:

  • 25.383 Euro für Luftwärmepumpen
  • 37.252 Euro für Erd- und Grundwasserwärmepumpen

Etwaige darüberhinausgehende Kosten werden aus Eigenmitteln finanziert.

Für die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ sind bei Wärmepumpen zudem noch folgende Punkte zu beachten:

  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung von Wärmepumpen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Das Kältemittel der Wärmepumpe muss ein „global warming potential“ (GWP) kleiner 1.500 vorweisen. Das schaffen nicht alle Wärmepumpen, lassen Sie sich dahingehend also am besten von Ihrem HSH-Installatör beraten.
  • Die Wärme muss im Gebäude über ein Niedertemperatursystem, also über eine Flächenheizung oder einen Niedertemperaturheizkörper verteilt werden. Ob und wie das in Ihrem Gebäude möglich ist, weiß Ihr HSH-Installatör ebenfalls.
  • Die Wärmepumpe muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

Sollten Sie Interesse an der Förderung haben, kontaktieren Sie am besten den HSH-Installatör in der Nähe. Er geht mit Ihnen die einzelnen Schritte durch und kann Ihnen auch einen Energieberater empfehlen, den Sie für die Einreichung benötigen. Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.sauber-heizen.at.

Kommt für Ihren Haushalt die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ nicht in Frage, bietet der Bund die Förderung „raus aus Öl und Gas“. Für das Umrüsten von einer Elektro- oder Ölheizung sowie von einem Kohle/Koks-Allesbrenner auf eine Wärmepumpe erhält man mit dieser Förderung für eine Luftwärmepumpe 16.000 Euro, für eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe sogar 23.000 Euro. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung gibt es einen Bohrbonus von 5.000 Euro. Die Förderung ist zudem kombinierbar mit den meisten Landesförderungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Übersicht der Bundesland-Förderungen.

Folgendes gilt es bei der Förderung „raus aus Öl und Gas“ für Wärmepumpen zu beachten:

  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung von Wärmepumpen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist mit maximal 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
  • Weist das Kältemittel der Wärmepumpe ein „global warming potential“ (GWP) höher als 1.500 auf, wird die Förderung um 20% reduziert. Ist es höher als 2.000, gibt es keine Förderung.
  • Die Wärme muss im Gebäude über ein Niedertemperatursystem, also über eine Flächenheizung oder einen Niedertemperaturheizkörper verteilt werden. Ob und wie das in Ihrem Gebäude möglich ist, weiß der HSH-Installatör in Ihrer Nähe.
  • Die Wärmepumpe muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.
  • Lassen Sie sich zur Wärmepumpe eine Solarthermieanlage errichten, erhalten Sie einen zusätzlichen Solar-Bonus von 2.500 Euro. Damit sparen Sie bei der Investition und später im Betrieb.

Kontaktieren Sie am besten vor der Registrierung den HSH-Installatör in Ihrer Nähe. Er bespricht mit Ihnen den Ablauf und gibt Ihnen alle nötigen Infos. Nach der Registrierung sind die Fördermittel für Sie reserviert und Sie haben 12 Monate Zeit für den Heizungstausch. Weitere Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.raus-aus-öl.at.

Die beiden Förderungen gelten übrigens auch für Stückholz-, Hackgut- oder Pelletheizungen. Details zu Förderungen für eine neue Holzheizung haben wir im verlinkten Beitrag für Sie zusammengefasst.

Ein HSH-Installatör ist auch in Ihrer Nähe

Sie haben Fragen rund um Haustechnik, Bad- und Sanitärinstallationen, Erneuerbare Energie oder die Förderungen dazu? Wir von HSH haben die Antworten und sind ganz in Ihrer Nähe, an 100 Standorten in ganz Österreich. Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf unserer Website oder gleich direkt bei uns vorbei. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. 

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Wärmepumpen-Förderungen nach Bundesland (A-Z)*

Auch die Bundesländer fördern den Einbau von Wärmepumpen und anderen regenerativen Heizsystemen. Zudem sind die Förderungen vielfach mit der Förderung „raus aus Öl und Gas“ kombinierbar. So kommen auch 2023 ganz schöne Summen für den Einbau einer Wärmepumpe zusammen – vor allem beim Heizungstausch im Altbau.

Für den Einbau einer Wärmepumpebietet das Burgenland folgende Förderungen.

Sonderförderaktion "Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem"

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung)auf eine Wärmepumpe oder ein anderes regeneratives Heizsystem.

  • Die Förderhöhe beträgt 3.500 Euro
  • Bonusbetrag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage: 500 Euro
  • Bonusbetrag für die Errichtung einer Solarthermieanlage: 200 Euro
  • Bonusbetrag für die Errichtung einer Wärmepumpe mit Niedertemperatursystem: 500 Euro
  • Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von Gas auf eine Wärmepumpe erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 13.000 Euro oder mehr. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Alternativenergieanlagen“

Der Einbau von Wärmepumpen wird im Rahmen dieser Förderung wie folgt unterstützt:

  • Die Basisförderung von Luft-, Erd- und Grundwasserwärmepumpen für die Gebäudeheizung beträgt 1.800 Euro
  • Unter bestimmten Umständen (Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, besonders effiziente Wärmepumpen etc.) kann die Basisförderung auf bis zu 2.500 Euro erhöht werden
  • Brauchwasserwärmepumpen werden mit bis zu 600 Euro gefördert
  • Es werden jeweils maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Sie ist jedoch nicht kombinierbar mit einer Bundesförderung oder anderen Landesförderungen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe& bietet das Land Kärnten folgende Förderungen.

Impulsprogramm für „Raus aus fossilen Brennstoffen“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe oder ein anderes regeneratives Heizsystem.

  • Die Förderhöhe beträgt 6.000 Euro
  • Es werden maximal 35% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Eine Förderzusage der Bundesförderung ist sogar Voraussetzung für diese Landesförderung. Für den Umstieg von Gas auf z.B. eine Erdwärmepumpe erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 29.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau 2023/24“

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau. Darunter auch der Einbau einer Wärmepumpe.

  • Die Förderhöhe beträgt 3.000 Euro (35% der Investitionskosten)
  • Das Gebäude muss zumindest fünf Jahre alt sein

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Niederösterreich die „Landesförderung Sanierung Eigenheim“. Alle, die ihr fossiles Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches ersetzen, erhalten einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos gibt es hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Oberösterreich folgende Förderung.

Förderprogramm für Wärmepumpen.

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems auf eine Wärmepumpe.

  • Für Luft-Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung 100 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 1.700 Euro
  • Für Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw.
    bei einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) beträgt die Förderung 170 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 2.800 Euro

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg eines fossilen Heizsystems auf eine Erdwärmepumpe ergibt sich somit eine maximale Förderungshöhe von insgesamt 25.800 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer qualitativ hochwertigen Biomasse-Zentralheizung bietet das Land Salzburg folgende Förderung:

Förderung Wärmepumpe

Gefördert wird für bestehende Gebäude der Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser etc.) mit einer wassergeführten Heizverteilung mit Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung sowie Warmwassererzeugung für Einzelobjekte. Die Förderung ist je Fördergegenstand mit 40 % der förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten begrenzt.

  • 4.000 Euro für Anlagen bis 50 kW   
  • 6.500 Euro für Anlagen über 50 kW bis 100 kW    
  • 8.000 Euro für Anlagen über 100 kW    

Die Landesförderung inklusive Bundesförderung der Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ ist auf maximal
75 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt. Für den Umstieg auf eine qualitativ hochwertige Grundwasserwärmepumpe bis 50 kW ergibt sich ein Gesamtbetrag von 27.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle. 

Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (zum Beispiel Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Errichtung einer Biomasse-Zentralheizung oder einer Wärmepumpe) hat die Antragstellung im Vorhinein zu erfolgen. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss. Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (zum Beispiel Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) hat die Antragstellung im Nachhinein zu erfolgen und kann bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ beantragt werden.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Steiermark folgende Förderung.

Förderung von Wärmepumpen

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe.

  • Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Förderung 2.500 Euro.
  • Für Luftwärmepumpen beträgt die Förderung 1.000 Euro.
  • Es werden maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten gefördert.

Inklusive der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ (max. 23.000 Euro) und der Landesförderung von max. 2.500 Euro können für Grundwasser- und Erdwärmepumpen somit max. 25.500 Euro Direktförderung lukriert werden zzgl. etwaiger Gemeindeförderungen. Nähere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Tirol folgende Förderungen.

Förderungen im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizungen.

  • Ein Einmalbonus für ein klimafreundliches Heizsystem in Höhe von 3.000 Euro
  • Zusätzliche Förderung „Biomasseanlagen, Wärmepumpen“ mit 25% der förderungsfähigen Kosten
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von Gas auf eine (Luft-)Wärmepumpe erhalten Sie somit beispielsweise bei einer Investitionssumme von 32.000 Euro eine Förderung von gesamt 27.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

„Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen“ im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung

Im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinie werden Wärmepumpen und weitere Heizsysteme gefördert. Für den Einbau einer Wärmepumpe bekommt man vier Punkte, weitere Punkte bekommt man beispielsweise für den Einbau einer Komfortlüftung, die Verbesserung der Energieeffizienz usw. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Gebäudenutzfläche.

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Sie ist jedoch nicht kombinierbar mit einer Bundesförderung oder anderen Landesförderungen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Vorarlberg folgende Förderung.

Förderung „Energieförderung Richtlinie 2023/2024“

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen regenerativen Heizsystems bei Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gibt es einen Bonus obendrauf:

  • Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Basisförderung 2.000 Euro bzw. maximal 30% der förderfähigen Kosten
  • Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 2.000 Euro zusätzlich bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten
  • Für Luftwärmepumpen erhält man lediglich 50% der genannten Beträge
  • Förderungen für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten sind auch möglich (andere Beträge)

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg auf eine Erdwärmepumpe erhalten Sie somit eine Förderung von gesamt 27.000 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet die Stadt Wien folgende Förderung.

Förderung „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung auf eine Wärmepumpe oder andere regenerative Heizsysteme.

  • Förderung der Umstellung mit 35% der förderungsfähigen Kosten
  • Das Heizsystem ist nach Möglichkeit mit einer thermischen Solar- und/oder Photovoltaikanlage zu kombinieren
  • Die maximal als förderbar anerkannten Baukosten betragen 35.000 Euro (das entspricht einer Fördersumme von 12.250 Euro)
  • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
  • Nur für Niedertemperatur-Wärmeverteilung (max. 40°C Vorlauftemperatur)
  • Die Förderung gilt für Wärmepumpen nur außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes

Die Förderung ist kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Für den Umstieg von Gas auf eine Wärmepumpe erhalten Sie somit beispielsweise bei einer Investitionssumme von 32.000 Euro eine Förderung von gesamt 27.200 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen*

Förderungen von Gemeinden und Städten

Neben den oben angeführten Bundes- und Landesförderungen bekommen Sie in Österreich für Ihre Wärmepumpe vielfach auch eine Förderung von Ihrer Gemeinde. Vor allem dann, wenn Sie damit ein fossiles Heizsystem ersetzen. In diesem Fall ist die Förderung sogar meist mit den Bundes- und Landesförderungen kombinierbar – also ein zusätzlicher Anreiz, um sich für eine neue Heizung zu entscheiden. Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach.

Förderungen von den Landesenergieversorgern

Wärmepumpen nutzen neben der Umweltenergie auch elektrischen Strom für die Wärmeerzeugung. Darum werden Wärmepumpen mitunter auch von den jeweiligen Landesenergieversorgern gefördert. Das ist jedoch meist an eine längerfristige Vertragsbindung und andere Bedingungen geknüpft.

Förderungen für Unternehmen, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden

Auch für Unternehmen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe lohnt es sich, nach einer möglichen Wärmepumpen-Förderung Ausschau zu halten. Auf Bundesebene gibt es beispielsweise eigene „raus aus Öl und Gas“ Förderungen für Betriebe und Gemeinden. Auch einige Bundesländer haben für Wärmepumpen und andere regenerative Heizsysteme eigene Fördertöpfe bereit gestellt. Informieren Sie sich am besten bei der Landesförderstelle oder beim HSH-Installatör in Ihrer Nähe.

 

* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2024.

Förderkompass: Hier finden Sie alle Förderungen für Ihr Bundesland

Holen Sie sich hier den kompletten Überblick über die aktuellen Bundes- und Landesförderungen für den Neubau und die Sanierung umweltfreundlicher Heiz- und Energiesysteme in Ihrem Bundesland. Einfach Postleitzahl und E-Mail-Adresse eingeben – und schon können Sie den HSH-Förderkompass für Ihr Bundesland downloaden.

HSH-FÖRDERKOMPASS HERUNTERLADEN

Was ist zu beachten, bevor ich eine Förderung für meine Wärmepumpe beantrage?

Die Wahl des Heizsystems

Die wichtigste Frage ist, ob und welche Wärmepumpe die richtige Heizung für Ihr Gebäude ist. Die Antwort auf diese Frage liefert Ihnen der HSH-Installatör und unser& Online-Heizungsplaner. Wenn Sie sich schon sicher sind, dass es eine Wärmepumpe sein soll, finden Sie in unserem Wärmepumpen-Vergleich einen guten Überblick über die Vorteile und optimalen Anwendungsgebiete der einzelnen Wärmepumpen-Technologien.

ONLINE-HEIZUNGSPLANER: Finden Sie heraus, welche Heizung ideal zu Ihrem Zuhause passt

Individuell, herstellerunabhängig und ohne Registrierung finden Sie heraus, ob und welche Wärmepumpen sich für Ihr Gebäude eignen. Klicken Sie sich einfach durch unseren Online-Heizungsplaner. Er gibt Ihnen einen guten Überblick über Möglichkeiten, Kosten (Investitions- und Betriebskosten) und Umweltfreundlichkeit. Außerdem informiert er Sie über Vorteile und mögliche Nachteile der Heizsysteme.

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Fachkundige Beratung

Die Zeit ist günstig für den Ersatz Ihrer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe. Dennoch ist die Abwicklung der Förderungen nicht immer ganz einfach. Auch bei der Auswahl der Produkte und der technischen Umsetzung ist fachkundiger Rat gefragt, um am Ende nicht ohne eine Förderung dazustehen. Der HSH-Installatör in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen in Sachen Förderung, Planung und Umsetzung ein komplettes Sorglos-Paket.

Macht eine Kombination mit Solarthermie und/oder Photovoltaik Sinn?

Auch diese Frage sollte man sich stellen, bevor man mit dem Projekt beginnt. Eine Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik reduziert den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe und trägt zu einer höheren Lebensdauer bei. Zudem gibt es ebenfalls großzügige Solarthermie-Förderungen und Photovoltaik-Förderungen. Am besten funktioniert das Zusammenspiel, wenn man sich bereits in der Planung Gedanken macht. Auch dafür ist der HSH-Installatör in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.

HEIZUNGSFÖRDERUNGEN: Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick

Sie überlegen den Einbau einer neuen Heizung und möchten sich über mögliche Förderungen in Österreich informieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch in Ihrem Bundesland die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage, Stückholzheizung, Photovoltaikanlage oder Hackgutheizung ist.

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