Es kann entweder der Heizungstausch auf Biomasse (wahlweise für Pellets-/Hackschnitzelkessel oder Scheitholz-/Kombikessel) oder der Heizungstausch auf Wärmepumpen beantragt werden. Eine Förderung für eine solarthermische Anlage ist zusätzlich möglich.
Landesförderung von Biomasseheizungen
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf einen Biomassekessel.
- Für Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel beträgt die Förderung 2.500 Euro.
- Es werden maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten gefördert.
Landesförderung von Wärmepumpen
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe.
- Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Förderung 2.500 Euro.
- Für Luftwärmepumpen beträgt die Förderung 1.000 Euro.
- Es werden maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten gefördert.
Landesförderung von Solarthermie
Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen, die für die Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung von Gebäuden vorgesehen sind. Die Förderhöhe beträgt 300 Euro pro m² Bruttokollektorfläche (und max. 30 % der förderbaren Investitionskosten).
Kombination mit Bundesförderung "raus aus Öl und Gas"
Die Förderungen sind kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“*. Daraus ergeben sich folgende maximale Förderbeträge:
- Pellets oder Hackgutheizung: 20.500 Euro
- Stückholzheizung: 18.500 Euro
- Luftwärmepumpe: 17.000 Euro
- Grundwasser- oder Erdwärmepumpe: 25.500 Euro
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 16.500 Euro (max. 1.500 Euro fördert das Land Steiermark)
- + 2.500 Euro Bonus Solarthermie
- + 5.000 Euro Bonus Tiefenbohrung
- + 4.000 Euro Bonus Umstieg auf Niedertemperatur
zzgl. etwaiger individueller Gemeindeförderungen.
Einkommensschwache Haushalte bekommen über die Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ bis zu 100 % der Kosten gefördert.*
Förderungen Photovoltaikanlagen
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen kann die „Kleine Sanierung Land Steiermark“ beantragt werden, es werden 15 % der Investitionskosten gefördert. Details dazu hier. Zudem gilt für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp österreichweit eine Mehrwertsteuer-Befreiung.**
Außerdem gibt es die Bundesförderung für Stromspeicher bis max. 200 Euro pro kWh
Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder unter www.holzdiesonne.net/foerderungen.
* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details unter www.raus-aus-oel.at und unter www.sauber-heizen-für-alle.at.
** wenn MwSt.-Befreiung nicht möglich: EAG-Investitionszuschuss mit max. 195 Euro pro kWp