KLIEN = Klima- und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds wurde im Juli 2007 im österreichischen Nationalrat per Gesetz beschlossen. Er soll die Bundesregierung bei der Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie unterstützen. Aufgabe und Ziel ist die Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung, die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen sowie die Steigerung der Forschungsquote.
Mit den zur Verfügung stehenden Fördergeldern werden innovative Projekte unterstützt und Aufträge erteilt, die einen wesentlichen Beitrag für eine umweltfreundlichere und energieschonende Zukunft bringen. Eine Hauptsäule des Klima- und Energiefonds ist die Forcierung von Projekten zur Unterstützung der Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien.
zum Klima- und Energiefonds

Schnelles Handeln ist unbedingt nötig!

Am 28. 06. 2010 startet die elektronische Vergabe der KLIEN PV-Fördermittel 2010 durch die Kommunalkredit (KPC).
34 Mio € sind dafür reserviert. Jedes Bundesland erhält ein bestimmtes, der Einwohneranzahl entsprechendes Kontingent.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich online. Die Erfahrung vom letzten Jahr hat gezeigt, dass das Kontingent meist nach wenigen Stunden ausgeschöpft ist.

 

28.6. 2010 | 18:00 Start für Salzburg und Vorarlberg

29.6. 2010 | 18:00 Start für Wien und Burgenland

30.6. 2010 | 18:00 Start für Niederösterreich

5.7. 2010 | 18:00 Start für Tirol und Kärnten

6.7. 2010 | 18:00 Start für Oberösterreich

7.7. 2010 | 18:00 Start für Steiermark

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen von Privatpersonen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitzenleistung von 5 kWp, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte installierte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWp nicht überschreiten.

 

  Checkliste Netzverbundanlage

  Leitfaden Förderung PV

  Förderrichtlinie PV

  martin.samselnig@holzdiesonne.net

 

Infoline für Details: 0800/311360

Die Fördersätze für freistehende und Aufdachanlagen

€ 1.300,- je kWp
maximale Förderung: € 6.500,-

 

Die Fördersätze für gebäudeintegrierte Anlagen

€ 1.700,- je kWp
maximale Förderung: € 8.500,-

 

Die Summe der für die Maßnahmen erhaltenen Bundes- und Landesförderungen darf jeweils 50% der Investitionskosten bzw. € 2.400,-/kWp nicht übersteigen.

 

Einreichung ausschließlich über WWW.PHOTOVOLTAIK.AT

News

26.08.2010 — Einfach Nach(haltig)denken

Wie funktioniert Photovoltaik? Eine Begriffsklärung mit Hilfe des HSH-Solarbootes, die sowohl Kindern als auch Betreuern großen Spass machte. zum Artikel

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